PARKSIDE®

PARKSIDE® 20 V Akku-Laubbläser PLBA 20-Li C4, ohne Akku und Ladegerät - B-Ware gut

Besonderheiten:

Aus der Serie PARKSIDE X 20 V Team
Leerlaufdrehzahl: 12000 min¹
Geschwindigkeit: max. 210 km/h


GEPRÜFTE B-WARE 1 JAHR RETOURA-GARANTIE GRATIS RÜCKVERSAND

Zustand:
Der Artikel war kurze Zeit in Benutzung und kann daher leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Er ist in seiner Funktion und hygienisch einwandfrei. Die Verpackung kann fehlen oder beschädigt sein.
Garantie & Gewährleistung:
Auf alle unsere Artikel erhalten Sie eine 12-monatige Retoura-Garantie – als zusätzliche Sicherheit über den Kauf hinaus. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte (24 Monate) bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
Artikel zurzeit vergriffen
Um die Umwelt zu schonen, vermeiden wir aufwendige Umverpackungen. Wenn immer es möglich ist, versenden wir Ihre Bestellung im Originalkarton des Herstellers.

PARKSIDE® 20 V Akku-Laubbläser PLBA 20-Li C4, ohne Akku und Ladegerät

Eigenschaften

  • Leistungsfähiges Gebläse mit kraftvollem Luftstrom sowie hoher Luftgeschwindigkeit
  • Zum einfachen und schnellen Entfernen von Laub
  • Komfortable Handhabung durch geringes Gewicht in optimaler, ergonomischer Balance
  • Blasrohr mit integrierter Kratzkante zum Lösen von feuchtem, anklebendem Laub
  • Einfach sowie platzsparend verstaubar durch Aufhängevorrichtung und abnehmbares Blasrohr
  • Griff mit rutschhemmender Softgrip-Ausstattung
  • Akku und Ladegerät sind nicht im Lieferumfang enthalten
  • Gerät kompatibel mit allen Akkus der Serie PARKSIDE X 20 V Team

Merkmale

Betriebsart:Akku
Leistung:empfohlener Akku: 20 V (4 Ah)
Leerlaufdrehzahl:12000 min?¹
Fördervolumen:max. 500 m³/h
Blasgeschwindigkeit:max. 210 km/h
Material:Kunststoff
Maße:ca. 89,7 x 16,2 x 17,3 cm
Gewicht (ohne Akku und Ladegerät):ca. 1,4 kg

Herstellerinformationen: Name: PARKSIDE®

Wie gefällt dir PARKSIDE® 20 V Akku-Laubbläser PLBA 20-Li C4, ohne Akku und Ladegerät -...?

Geben Sie die erste Bewertung für diesen Artikel ab und helfen Sie Anderen bei der Kaufentscheidung: